b) In ihrem Amtsbericht vom 21. Juni 2023 führte die Stadt Langenthal aus, gemäss Art. 10 Abs. 4 der Überbauungsvorschriften seien die Fachexpertinnen und -experten der Bau- und Planungskommission zur Beurteilung der Qualität des Bauvorhabens beizuziehen. An der Besprechung vom 22. Mai 2023 hätten die Fachexpertinnen und -experten dem Bauvorhaben unter dem Vorbehalt zugestimmt, dass auf die geplante Hinterleuchtung der Reklamen verzichtet werde. Als Nebenbestimmung hält der Amtsbericht fest, dass die Reklamebeschriftungen nicht hinterleuchtet werden dürfen.73