Die Überbauungsvorschriften der Überbauungsordnung Nr. B.________ «Alterszentrum A.________» enthalten insbesondere folgende Bestimmung: Art. 10 1 Alle Bauten, Anlagen und deren Umgebung sind so zu gestalten, dass sich zusammen mit den bestehen- den baulichen Gegebenheiten eine besonders gute Gesamtwirkung ergibt. […] 4 Zur Beurteilung der Qualität des Bauvorhabens zieht die Bewilligungsbehörde die Fachberater der Bau- und Planungskommission bei. […]