g) Für die Beleuchtung der Beschriftung «Haus A» besteht ebenfalls eine gewisse Notwendigkeit während den Besuchszeiten des Altersheims sowie den Öffnungszeiten des Restaurationsbetriebs und der Nutzung «Arbeiten, Dienstleistungen, Gewerbe». Gerade in den Wintermonaten erleichtert die Beleuchtung die Auffindbarkeit des Alterszentrums A.________ für Drittpersonen – sowohl für Verkehrsteilnehmende als auch für Passantinnen und Passanten. Es ist nicht ersichtlich, dass die Intensität / Helligkeit, das Lichtspektrum / Lichtfarbe, die Auswahl / Platzierung sowie die Ausrichtung der Beschriftung «Haus A» zu beanstanden wäre.