Eine Beleuchtung der Beschriftung «Haupteingang» erscheint aber gerade auch in diesen Fällen notwendig, um den Angehörigen ein Gefühl der Sicherheit und des Willkommenssein zu vermitteln. Aus den Baugesuchsplänen ergeben sich keine Hinweise darauf, dass die Intensität / Helligkeit, das Lichtspektrum / Lichtfarbe und die Auswahl sowie Platzierung der Beleuchtung zu beanstanden wäre. Im Übrigen befindet sich die Beleuchtung der Beschriftung «Haupteingang» unter dem Vordach. Dadurch werden unnötige Abstrahlungen in die Umgebung, insbesondere nach oben in den Nachthimmel, vermieden. Zusätzliche Abschirmungen erscheinen nicht nötig.