Für Reklamebeleuchtungen wie Leuchtschriften und hinterleuchtete Schriften empfiehlt das BAFU ausdrücklich die Abschaltung – in grösseren Städten nach Mitternacht, in anderen Ortschaften um 23 Uhr, in Wohngebieten um 22 Uhr oder 20 Uhr. An Orten mit natürlicher Nachtdunkelheit empfiehlt das BAFU, Reklamen zwischen 22 und 6 Uhr ganz abzuschalten.62 Auch Ziff. 2.5.5 der SIA Norm 491 hält fest, dass Anlagen nur in den notwendigen Zeiträumen in Betrieb sein sollten. Sie seien so mit Einschalt-, Ausschalt- und Zeitsteuerungselementen zu versehen, dass sie nur bei Bedarf in Betrieb sind.