wie eingreifende Massnahmen entsprechend der Relevanz der Lichtquelle verhältnismässig sind. Beträgt der Relevanzindex 4 ist die Beleuchtung in der Regel nicht zulässig.60 Gemäss dem 7-Punkte-Plan gilt zunächst, dass nur beleuchtet werden sollte, was auch beleuchtet werden muss (1. Notwendigkeit). Eine Beleuchtung sollte zudem nur so hell sein, wie nötig (2. Intensität / Helligkeit). Weiter sollte das Lichtspektrum auf den Beleuchtungszweck und die Umgebung abgestimmt sein (3. Lichtspektrum / Lichtfarbe). Die Beleuchtung sollte möglichst präzise und ohne unnötige Abstrahlungen in die Umgebung erfolgen (4. Auswahl und Platzierung der Leuchten).