Um zu bestimmen, welche vorsorglichen Massnahmen zur Begrenzung von Lichtemissionen getroffen werden müssen, ist der Relevanzindex mit dem 7-Punkte-Plan zu kombinieren. Es müssen alle Massnahmen gemäss dem 7-Punkte-Plan ergriffen werden, die verhältnismässig sind. Je höher der Relevanzindex ausfällt, desto eher ist eine Massnahme verhältnismässig. Beträgt der Relevanzindex 0, sind in der Regel keine Massnahmen zu ergreifen. Bei einem Relevanzindex zwischen 1 und 3 ist im Einzelfall festzulegen, welche resp. wie eingreifende Massnahmen entsprechend der Relevanz der Lichtquelle verhältnismässig sind.