Zudem ist sie gemäss Angaben der Beschwerdeführerin in ihrem Schreiben vom 17. November 2023 nicht beleuchtet. Die Beurteilung des Strasseninspektorates Oberaargau und der Stadt Langenthal, wonach die Beschriftung «West» nicht verkehrsgefährdend ist, erweist sich nach dem Gesagten als nachvollziehbar.