Die Beschriftung «West» ist an der parallel zur F.________strasse verlaufenden Umgebungsmauer mit einem Strassenabstand von 5.0 m zum Fahrbahnrand geplant.44 Da sie parallel bzw. längst zur Strasse an der Mauer angebracht werden soll und aus anthrazitfarbenen, lediglich 8 mm tiefen Buchstaben geplant ist, dürfte sie weder den von Süden noch den von Norden herkommenden Verkehrsteilnehmenden auffallen.45 Zudem ist sie gemäss Angaben der Beschwerdeführerin in ihrem Schreiben vom 17. November 2023 nicht beleuchtet.