erachtete das Strasseninspektorat Oberaargau im ersten Baubewilligungsverfahren die zu diesem Zeitpunkt noch als beleuchtet vorgesehene Reklame Pos. 2 (gemeint ist die Beschriftung «West»40) nicht als verkehrsgefährdend.41 Im vorinstanzlichen Verfahren bestätigte das Strasseninspektorat Oberaargau dies in seinem Amtsbericht vom 27. Juni 2023. Die Bewilligung für die Beschriftung «West» könne mit Bedingungen und Auflagen erteilt werden.42 Aus dem Amtsbericht der Stadt Langenthal vom 21. Juni 2023 im vorinstanzlichen Verfahren ergibt sich, dass die Beschriftung «West» auch von ihr nicht als problematisch beurteilt wurde.43