Die Verkehrsteilnehmenden können daher im Vergleich zu gängigen Werbeträgern, die weit über 65 cm hoch sind, problemlos über die beleuchtete Beschriftung hinwegblicken. Ausserdem überragen Fussgängerinnen und Fussgänger – mit Ausnahme von noch nicht schulpflichtigen Kindern, die kaum unbegleitet unterwegs sein dürften – die Beschriftung bei weitem und verdecken so die Beleuchtung. Fussgängerinnen und Fussgänger, die den Fussgängerstreifen überqueren wollen, sind somit nach wie vor gut sichtbar.