Deshalb habe das städtische Polizeiinspektorat dem Vorhaben ohne Auflagen zugestimmt. Ergänzend könne festgehalten werden, dass die am 3. März 2021 bewilligte Beschriftung «Haus A» aus nach vorne abstrahlenden selbstleuchtenden Buchstaben bestanden hätte. Damit wäre eine Gefahr der direkten Blendwirkung verbunden gewesen. Demgegenüber funktioniere die neue Lösung mit einem Seitenleuchtsystem, also einem Hinterleuchtungssystem ohne dahinterliegender Wand. Die neue Beleuchtung strahle nicht nach vorne ab, sondern halte sich dezent im Hintergrund und könne zudem dimmbar und mit einer Zeitschaltuhr oder ähnlichen technischen Einrichtungen ausgestattet werden.