Die Stadt Langenthal erklärte im vorinstanzlichen Verfahren mit Amtsbericht vom 21. Juni 2023, aus Sicht des AföS tangiere das Bauvorhaben die Verkehrssicherheit vor Ort nur geringfügig im Bereich der Beschriftung «Haus A» aufgrund des nahe gelegenen Fussgängerstreifens. Das AföS habe dem Vorhaben ohne Auflagen zugestimmt.35 In ihrer Stellungnahme vom 6. Oktober 2023 erklärt die Stadt Langenthal, die Beschriftung «Haus A» tangiere die Verkehrssicherheit, wenn überhaupt, nur geringfügig. Deshalb habe das städtische Polizeiinspektorat dem Vorhaben ohne Auflagen zugestimmt.