Für die Beurteilung sei die Stadt Langenthal zuständig. Im Amtsbericht vom 27. Juni 2023 sei das Strasseninspektorat fälschlicherweise davon ausgegangen, dass es sich um eine zusätzliche Reklamebeleuchtung handle. Bleibe die Beleuchtung unverändert, sei sie bewilligungsfähig. Die Stellungnahme im Amtsbericht vom 27. Juni 2023 sei, insoweit sie sich zur Beurteilung der geplanten Reklame Beschriftung «Haus A» äussere, unbeachtlich.