1 (gemeint ist die Beschriftung «Haupteingang»25) sei die Stadt Langenthal zuständig.26 Im vorinstanzlichen Verfahren wiederholte das Strasseninspektorat Oberaargau in seinem Amtsbericht vom 27. Juni 2023, da die G.________strasse eine Gemeindestrasse sei, sei die Gemeinde für die Beurteilung der Beschriftung «Haupteingang» verantwortlich.27 Die Stadt Langenthal äusserte im vorinstanzlichen Verfahren mit Amtsbericht vom 21. Juni 2023 hinsichtlich der Verkehrssicherheit im Bereich der Beschriftung «Haupteingang» keine Bedenken. Das Amt für öffentliche Sicherheit (AföS) habe dem Vorhaben ohne Auflagen zugestimmt.28