Die Frist fiel zwar auf zwei Wochenenden und in die Sommerferien. Bereits mit Verfahrensprogramm vom 6. Juni 2023 hat das Regierungsstatthalteramt für die Amtsberichte aber eine Frist bis am 10. Juli 2023 angesetzt und angekündigt, dass weitere Beweismassnahmen angeordnet würden, wenn und sobald sich dies als nötig erweisen sollte.17 Die Beschwerdeführerin hätte daher grundsätzlich damit rechnen können, dass allenfalls bereits Mitte Juli 2023 eine weitere Verfügung des Regierungsstatthalteramts eingeht und für allfällige Ferienabwesenheiten der zuständigen Personen Vorkehrungen treffen können.18 So hätte