c) Das Regierungsstatthalteramt hat der Beschwerdeführerin mit Schreiben vom 13. Juli 2023 den Amtsbericht der Stadt Langenthal vom 21. Juni 2023 sowie den Amtsbericht des Strasseninspektorates Oberaargau vom 27. Juni 2023 zugestellt und ihr Gelegenheit erteilt, bis am 24. Juli 2023 eine allfällige Stellungnahme einzureichen.16 Das Regierungsstatthalteramt hat damit eine Frist von insgesamt zehn Tagen angesetzt. Die Frist fiel zwar auf zwei Wochenenden und in die Sommerferien.