a) Die Beschwerdeführerin erklärt, am 13. Juli 2023 seien ihr die Amtsberichte des Strasseninspektorates Oberaargau und der Stadt Langenthal zur Kenntnis gebracht worden. Die kurze Frist zur Stellungnahme bis am 24. Juli 2023 (beinhaltend zwei Wochenenden und während den Sommerferien) habe sie wegen Ferienabwesenheit der zuständigen Personen leider nicht nutzen können. Daher habe sie keine Stellungnahme eingereicht.