Mit Schreiben vom 17. November 2023 teilte die Beschwerdeführerin mit, die Beschriftung «West» sei ohne Beleuchtung. Ebenfalls könne sie bestätigen, dass die Beleuchtung jeweils zwischen 22.00 und 06.00 Uhr ausgeschaltet werde. Das Regierungsstatthalteramt und die Stadt Langenthal liessen sich innert Frist nicht verlauten. Die Parteien erhielten anschliessend Gelegenheit, Schlussbemerkungen einzureichen. Innert der angesetzten Frist gingen keine Schlussbemerkungen ein. 6. Auf die Rechtsschriften, die Vorakten und die Archivakten wird, soweit für den Entscheid wesentlich, in den nachfolgenden Erwägungen eingegangen. II. Erwägungen 1. Eintretensvoraussetzungen