Mit Verfügung vom 10. November 2023 bat das Rechtsamt die Beschwerdeführerin um Mitteilung, ob die Beschriftung «West» beleuchtet werden soll. Zudem teilte das Rechtsamt mit, soweit das Bauvorhaben bewilligt werden könne, beabsichtige es nach einer summarischen Beurteilung die Anordnung einer Auflage, wonach die Beleuchtung der Beschriftungen «West» und «Haus A» von 22.00 bis 06.00 Uhr auszuschalten sei. Die Verfahrensbeteiligten erhielten Gelegenheit zur Stellungnahme. Mit Schreiben vom 17. November 2023 teilte die Beschwerdeführerin mit, die Beschriftung «West» sei ohne Beleuchtung.