Die Qualität des Bauvorhabens durch die neuen Reklamebeschriftungen werde nicht in Mitleidenschaft gezogen und die Verkehrssicherheit sei, wenn überhaupt, auch nur geringfügig betroffen. Allenfalls könne dem Anliegen der Beschwerdeführerin und dem Strasseninspektorat auch mit einer weniger einschneidenden Massnahme (Zeitschaltuhr, Lichtstärkenvorgaben und ähnliches) Rechnung getragen werden. Sinngemäss beantragt die Stadt Langenthal damit zumindest eine teilweise Gutheissung der Beschwerde.