Mit Stellungnahme vom 6. Oktober 2023 erklärt die Stadt Langenthal, aus den Amtsberichten ergebe sich kein zwingendes Verbot einer Hinterleuchtung der Reklamebeschriftungen. Die Stadt Langenthal erachte die Auflage betreffend den Verzicht der Hinterleuchtung der Beschriftung «Haus A» als eine sehr, vielleicht sogar zu sehr, einschneidende Auflage. Die Qualität des Bauvorhabens durch die neuen Reklamebeschriftungen werde nicht in Mitleidenschaft gezogen und die Verkehrssicherheit sei, wenn überhaupt, auch nur geringfügig betroffen.