5. Das Rechtsamt, das die Beschwerdeverfahren für die BVD leitet10, führte den Schriftenwechsel durch, holte die Vorakten, die Archivakten zum Gesamtentscheid des Regierungsstatthalteramts vom 3. März 2021 sowie eine Stellungnahme des Strasseninspektorates Oberaargau ein. Das Strasseninspektorat reichte am 8. September 2023 eine Stellungnahme ein. Das Regierungsstatthalteramt beantragt mit Stellungnahme vom 27. September 2023 die Abweisung der Beschwerde. Mit Stellungnahme vom 6. Oktober 2023 erklärt die Stadt Langenthal, aus den Amtsberichten ergebe sich kein zwingendes Verbot einer Hinterleuchtung der Reklamebeschriftungen.