4. Die Beschwerdeführerin reichte am 1. September 2023 Beschwerde bei der Bau- und Verkehrsdirektion des Kantons Bern (BVD) gegen den Gesamtentscheid vom 4. August 2023 ein. Sie beantragt, die Beleuchtung der Beschriftungen sei zu bewilligen. Sinngemäss beantragt sie damit die Anpassung der Auflagen des Gesamtentscheids vom 4. August 2023. Zur Begründung führt die Beschwerdeführerin aus, die Beleuchtung der Beschriftungen sei mit Gesamtentscheid vom 1 Vgl. zum Ganzen das Baugesuch vom 13. Juli 2020, pag. 32 f. der Akten zum Gesamtentscheid des Regierungsstatt-