3. Mit Gesamtentscheid vom 4. August 2023 erteilte das Regierungsstatthalteramt die Baubewilligung mit den Bedingungen und Auflagen gemäss dem Amtsbericht Strassenbaupolizei vom 27. Juni 2023 und dem Amtsbericht der Stadt Langenthal vom 21. Juni 2023. Das Tiefbauamt des Kantons Bern (TBA), Strasseninspektorat Oberaargau, führte im Amtsbericht Strassenbaupolizei vom 27. Juni 2023 aus, bei der Beschriftung «Haus A» könne die Beleuchtung nicht bewilligt werden.8 Der Amtsbericht vom 21. Juni 2023 der Stadt Langenthal hält als Nebenbestimmung fest, die geplanten Reklamebeschriftungen dürften nicht hinterleuchtet werden.9