2. Die Beschwerdeführerin teilte dem Regierungsstatthalteramt am 30. März 2023 mit, sie habe die Beschriftungen «Haupteingang», «Haus A» und «West» geändert. Neu plane sie auch an der Fassade Nord eine Beschriftung. Die Beschwerdeführerin erkundigte sich insbesondere nach der Baubewilligungspflicht. Das Regierungsstatthalteramt bestätigte am 3. April 2023, die neue Beschriftung und die übrigen Änderungen der Reklamen seien bewilligungspflichtig.2 Die Beschwerdeführerin reichte daraufhin am 4. Mai 2023 bei der Stadt Langenthal ein Baugesuch ein für die Beschriftungen «Haupteingang», «Haus A» und «West» auf der Parzelle Nr. E.________.