b) Die Beschwerdegegnerin hat der Beschwerdeführerin Parteikosten im Betrag von CHF 1390.15 (inkl. MWST) zu ersetzen. IV. Eröffnung - Herrn MLaw, D.________, eingeschrieben - Herrn Rechtsanwalt F.________, eingeschrieben, mit Plänen gemäss Ziffer 3 - Regierungsstatthalteramt Oberaargau, eingeschrieben, mit Plänen gemäss Ziffer 3 - Herrn Rechtsanwalt A.________, eingeschrieben, mit Plänen gemäss Ziffer 3 Bau- und Verkehrsdirektion Der Direktor Christoph Neuhaus Regierungsrat