45 Vortrag der Direktion für Inneres und Justiz (DIJ) vom 2. Februar 2022, Geschäft VRPG 2015.JGK.3854, S. 7 f. 15/16 BVD 110/2023/139 b) Der Beschwerdegegnerin werden Verfahrenskosten in der Höhe von CHF 800.00 zur Bezahlung auferlegt. Eine separate Zahlungseinladung folgt, sobald dieser Entscheid in Rechtskraft erwachsen ist. 5. a) Die Beschwerdeführerin hat der Beschwerdegegnerin Parteikosten im Betrag von CHF 3145.15 zu ersetzen.