- «Ansichten» vom 22. Juli 2022, revidiert am 17. Januar 2024 (mit Stempel des Rechtsamts der BVD vom 30. Januar 2024) Im Übrigen wird der Gesamtentscheid des Regierungsstatthalteramts Oberaargau vom 28. Juli 2023 bestätigt. 3. Je ein genehmigtes Exemplar der Projektänderungspläne geht an die Beschwerdegegnerin, das Regierungsstatthalteramt Oberaargau und an die Gemeinde Schwarzhäusern. 4. a) Der Beschwerdeführerin werden Verfahrenskosten in der Höhe von CHF 1600.00 zur Bezahlung auferlegt. Eine separate Zahlungseinladung folgt, sobald dieser Entscheid in Rechtskraft erwachsen ist.