Die Gemeinde Schwarzhäusern verfügt über eine Bauabteilung, deren Kernaufgabe es ist, Baubewilligungsverfahren zu führen und an allfälligen Beschwerdeverfahren in diesem Zusammenhang teilzunehmen. Vorliegend sind die tatsächlichen Verhältnisse nicht besonders komplex. Die Rügen der Beschwerdeführerin beschränkten sich vorliegend auf die Verkehrssicherheit und die Gewährung der Ausnahmebewilligung bezüglich die Unterschreitung des Strassenabstandes. Auch die rechtlichen Fragen, welche sich diesbezüglich stellen, waren insgesamt einfach. Es rechtfertigt sich daher nicht, der Gemeinde Schwarzhäusern Parteikostenersatz zuzusprechen. III. Entscheid