Die Gemeinde Schwarzhäusern ist anwaltlich vertreten und hat in ihrer Stellungnahme vom 5. September 2023 ihre Rechtsbegehren unter Kosten- und Entschädigungsfolge gestellt und damit ausdrücklich Parteikostenersatz beantragt. Zwar handelt es sich bei der Gemeinde Schwarzhäusern um eine kleine Gemeinde mit weniger als 10'000 Einwohnern. Die Verfahrensleitung im vorliegenden Verfahren oblag jedoch damit entsprechend dem Regierungsstatthalteramt Oberaargau. Die Gemeinde Schwarzhäusern verfügt über eine Bauabteilung, deren Kernaufgabe es ist, Baubewilligungsverfahren zu führen und an allfälligen Beschwerdeverfahren in diesem Zusammenhang teilzunehmen.