Es muss damit gerechnet werden, dass die Bewohnenden der vier geplanten Einfamilienhäuser zwei Autos pro Haushalt haben, womit die Bandbreite von bis zu acht Fahrzeugen bereits ausgeschöpft ist. Um zu verhindern, dass Besuchende, Handwerker, Anlieferer etc. ihre Fahrzeuge unberechtigt entlang der M.________strasse abstellen, ist es sinnvoll, in der mit ÖV nicht erschlossenen Gemeinde zusätzliche Besucherparkplätze zur Verfügung zu stellen. Dies liegt im Interesse der Bauherrschaft, aber auch im Interesse der übrigen Bewohnerinnen und Bewohner der 18 Aldo Zaugg/Peter Ludwig, Kommentar zum Baugesetz des Kantons Bern, Band I, 5. Aufl., Bern 2020, Art. 16-18