Die Parzelle sei daher deutlich unterdurchschnittlich öffentlich erschlossen. Die Beschwerdeführerin zeige nicht auf, wo sich auf dem Gemeindegebiet Parkplätze befinden sollen, die es Besuchern ermöglichen würden, in vernünftiger Distanz zum Bauvorhaben Fahrzeuge abzustellen, ohne die Verkehrssicherheit zu gefährden. Mit der Schaffung der zusätzlichen Besucherparkplätze würde vielmehr dem wilden Parkieren im Quartier begegnet. Die Beschwerdeführerin widerspreche sich zudem selber, indem sie befürchte, dass aufgrund der beabsichtigten Parkierung unmittelbar am Strassenrand Fahrzeuge teilweise auch im Strassenraum abgestellt würden.