Da die M.________strasse als eher schmale Strasse mit einer vergleichsweise hohen Geschwindigkeit von 50 km/h befahren werden könne und weil sie aufgrund der rechtwinkligen Kurve in diesem Bereich unübersichtlich sei, könne nicht zum vornherein ausgeschlossen werden, dass die Verkehrssicherheit durch die Erstellung der Besucherparkplätze negativ beeinträchtigt werden könnte. Die Vorinstanz habe dies ungenügend abgeklärt und hätte einen Fachbericht beim zuständigen Strasseninspektorat einholen sollen.