«Mit Amtsbericht vom 15. November 2022 verweist die Gemeinde Schwarzhäusern betreffend Strassenanschluss auf den Fachbericht der B.________ Ingenieure AG. Die Sichtweiten bei Kreuzungen werden in der Norm VSS 40 237a geregelt. Bei einer signalisierten Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h ist bei einem Neubau eine Sicht von 50 m einzuhalten. Die Beobachtungsdistanz darf 2.50 m nicht unterschreiten. Die B.________ Ingenieure AG hält in ihrem Bericht vom 3. November 2023 fest, dass obwohl die M.________strasse mit 50 km/h signalisiert ist, aufgrund der örtlichen Verhältnisse davon ausgegangen wird, dass die effektiv gefahrene Geschwindigkeit nicht höher als 30 km/h sein wird.