7. Die Beschwerdegegnerin reichte ihre Stellungnahme vom 26. Januar 2024 zu den Akten, in welcher sie die Zustellung von Projektänderungsplänen durch die Projektverfasserin ankündigte und Ausführungen dazu machte. Sie beantragt die Abweisung der Beschwerde vom 1. September 2023, die Bewilligung der Projektänderung und die Bestätigung des Gesamtbauentscheids vom 28. Juli 2023. Die Projektänderungspläne gingen am 30. Januar 2024 beim Rechtsamt der BVD ein. 1 Art. 7 der Verordnung vom 18. Oktober 1995 über die Organisation und die Aufgaben der Bau- und Verkehrsdirektion (Organisationsverordnung BVD, OrV BVD; BSG 152.221.191)