Dies scheine heikel, da damit gerechnet werden müsse, dass ein Teil der Fahrzeuglenkenden so parkiere, dass ihr Fahrzeug teilweise im Sichtfeld der Einstellhallenausfahrt stehe. Aufgrund einer ersten summarischen Beurteilung müssten die Parkplätze etwas Richtung Osten verschoben werden. Weiter sollten die Parkfelder so markiert oder materialisiert werden, dass seitlich des Fahrbahnrandes eine lichte Breite von 0.50 m frei bleibe. Die Beschwerdegegnerin erhielt Gelegenheit zur Stellungnahme und/oder Einreichung einer Projektänderung.