4. Die Beschwerdegegnerin beantragt in ihrer Beschwerdeantwort vom 4. Oktober 2023 die vollumfängliche Abweisung der Beschwerde und die Bestätigung des Gesamtbauentscheids vom 28. Juli 2023. Mit Stellungnahme vom 4. Oktober 2023 beantragt auch das Regierungsstatthalteramt die Abweisung der Beschwerde soweit darauf einzutreten sei. Die Gemeinde Schwarzhäusern beantragt in ihrer Stellungnahme vom 5. September 2023 ebenfalls die vollumfängliche Abweisung der Beschwerde und die Bewilligung des Baugesuchs.