Mit Gesamtbauentscheid vom 28. Juli 2023 erteilte das Regierungsstatthalteramt Oberaargau die Baubewilligung. 1/16 BVD 110/2023/139 2. Dagegen reichte die Beschwerdeführerin am 1. September 2023 Beschwerde bei der Bauund Verkehrsdirektion des Kantons Bern (BVD) ein. Sie stellt folgende Anträge: «1) Der Gesamtbauentscheid vom 28. Juli 2023 sei aufzuheben und die Sache sei zur Vornahme weitergehender Abklärungen und zur Neubeurteilung an die Vorinstanz zurückzuweisen.