4. Je ein Plansatz der Projektänderung vom 5. Dezember 2024 geht an die Gemeinde Orpund, das Regierungsstatthalteramt Biel/Bienne und das AGR. 5. Den Beschwerdeführenden werden Verfahrenskosten von CHF 1000.– zur Bezahlung auferlegt. Die Beschwerdeführenden haften solidarisch für den gesamten Betrag. Eine separate Zahlungseinladung folgt, sobald dieser Entscheid in Rechtskraft erwachsen ist. 6. Die Gemeinde Orpund hat den Beschwerdeführenden Parteikosten im Betrag von CHF 2152.60 (inkl. Auslagen und Mehrwertsteuer) zu ersetzen. 59 Kantonales Anwaltsgesetz vom 28. März 2006 (KAG; BSG 168.11)