13/17 BVD 110/2023/135 Einmündung P.________weg rückwärtsfahren und dort wenden können, ohne die Parzellen der Beschwerdeführenden zu beanspruchen. Für von Osten herkommende Fahrzeuglenker besteht zwar erst auf Höhe der Parzellen Nrn. L.________ und Q.________ eine Wendemöglichkeit. Die Strecke zwischen den überfahrbaren Kunststoffpfosten und der Wendemöglichkeit verläuft jedoch gerade und kann ebenfalls gefahrlos im Rückwärtsgang zurückgelegt werden. 6. Bauen ausserhalb der Bauzone