c) Des Weiteren erweisen sich die Pfosten auch im Hinblick auf den motorisierten Verkehr als unproblematisch. Der Beschwerdeführer 4 erklärte anlässlich des Augenscheins vom 13. August 2024 zwar, er habe bereits beobachten können, wie Personenwagen vergleichbare Pfosten an anderen Orten passiert hätten.49 Die Fachstelle Langsamverkehr versicherte jedoch, Personenwagen würden die Pfosten nicht ohne Weiteres überfahren, da es beim Überfahren einen starken Knall gebe.50 Die Ausführungen der Fachstelle Langsamverkehr erscheinen plausibel.