Sie erfüllen damit auch die weiteren Anforderungen der VSS-Norm 640 075 an einen hindernisfreien Verkehrsraum. Rund um den mittleren Kunststoffpfosten auf der Fahrbahn ist eine abweisende, weisse Bodenmarkierung vorgesehen. Dadurch wird die Erkennbarkeit für den Langsamverkehr sichergestellt. Insgesamt erweist sich die Projektänderung vom 5. Dezember 2024 damit im Hinblick auf den Veloverkehr und die Hindernisfreiheit des Verkehrsraumes als bewilligungsfähig.