Auch im Hinblick auf die Hindernisfreiheit ist die Durchfahrtsbreite von 1.80 m nicht zu beanstanden (vgl. den Anhang der VSS-Norm 640 075). So hat die Fachstelle Hindernisfreies Bauen Kanton Bern (procap) im Baubewilligungsverfahren mit Fachbericht vom 14. Mai 2021 bereits die geringere ursprüngliche Durchfahrtsbreite von 1.30 m als genügend erachtet.48 Weiter weisen die drei grauen Kunststoffpfosten im obersten Viertel zwei weisse, kontrastreiche horizontale Streifen mit einer Breite von je 0.10 m auf und sind zudem durchgehend ertastbar. Sie erfüllen damit auch die weiteren Anforderungen der VSS-Norm 640 075 an einen hindernisfreien Verkehrsraum.