b) Gemäss Projektänderungsunterlagen vom 5. Dezember 2024 ist zwischen den drei Kunststoffpfosten eine Durchfahrtsbreite von je 1.80 m vorgesehen. Diese Durchfahrtsbreite ist für den Veloverkehr mit Blick auf den Anhang der VSS-Norm 40 201 genügend. Dies hat denn auch die Fachstelle Langsamverkehr anlässlich des Augenscheins vom 13. August 202447 sowie in ihren E-Mails vom 14. November 2024 und 2. Dezember 2024 an die Gemeinde bestätigt. Auch im Hinblick auf die Hindernisfreiheit ist die Durchfahrtsbreite von 1.80 m nicht zu beanstanden (vgl. den Anhang der VSS-Norm 640 075).