Demzufolge muss auch eine Durchfahrtsbreite von 1.80 m zwischen Pfosten genĂ¼gen, die nicht in Wegrichtung versetzt sind, sondern horizontal nebeneinander auf dem Weg stehen. Weiter gilt bei Pfosten auf der Fahrbahn zu beachten, dass die Verkehrsteilnehmenden mittels weisser Abweislinie von der Gefahrenstelle abgewiesen werden (vgl. hierzu z.B. Ziff. 12.2.2 der VSS-Norm 40 24646).