Streifen von 0.10 m Breite markiert werden müssen. Zudem muss der Umriss von Möblierungselementen auf Gehflächen zwischen 0.30 m und 1.00 m über Boden durchgehend ertastbar sein. Weiter regelt Ziff. 11.4 des Anhangs zur VSS-Norm 640 075 die Mindestabmessungen für die Durchfahrt zwischen Schikanenelementen. Eine Durchfahrtsbreite von 1.80 m ist beispielsweise genügend bei einem Abstand von mehreren Schikanen in Wegrichtung von 1.20 m (vgl. die Abbildung 27 im Anhang zur VSS-Norm 640 075). Demzufolge muss auch eine Durchfahrtsbreite von 1.80 m zwischen Pfosten genügen, die nicht in Wegrichtung versetzt sind, sondern horizontal nebeneinander auf dem Weg stehen.