Die VSS-Norm 640 07545 gilt gemäss Ziffer 1 für alle Verkehrsanlagen, auf denen Fussgängerverkehr zugelassen ist. Ziffer 10.1 des Anhangs zur VSS-Norm 640 075 legt fest, dass niedrige Elemente wie z.B. Poller und Pfosten im obersten Viertel mit einem kontrastreichen horizontalen