5 VSS-Norm 40 201). Somit beträgt das Lichtraumprofil bei Verhältnissen ohne Steigungen für leichte Zweiräder ohne Anhänger 1.20 m und mit Anhänger 1.60 m (vgl. hierzu auch die Abbildung 2 in der VSS-Norm 40 201). Aus den lichten Breiten der Verkehrsteilnehmer sowie dem Gegenverkehrszuschlag ergibt sich die minimale lichte Breite der Strasse. Um Gefährdungen und optische Einengungen zu vermeiden, sollte für Leiteinrichtungen, Signale oder Abschrankungen eine zusätzliche lichte Breite von 0.20 m im Lichtraumprofil der Strasse vorgesehen werden.