Die VSS-Norm 40 20144 gilt gemäss Ziffer 1 für alle Strassen und legt das Lichtraumprofil für die verschiedenen Verkehrsteilnehmer sowie die nötigen Zuschläge für deren Begegnung fest (vgl. Ziff. 2 VSS-Norm 40 201). Ziff. 3 sowie der Anhang 1 VSS-Norm 40 201 legen die Grundabmessungen der Verkehrsteilnehmer fest. Für leichte Zweiräder ohne Anhänger ist von einer Breite von 0.60 m auszugehen, mit Anhänger von 1.00 m. Beidseitig zur Grundabmessung ist bei Verhältnissen ohne Steigung ein horizontaler Bewegungsspielraum von 10 cm anzubringen (vgl. Ziff. 4 VSS- Norm 40 201). Weiter zu addieren ist der beidseitige Sicherheitszuschlag von 20 cm (vgl. Ziff. 5 VSS-Norm 40 201).